Ziel der Ausbildung ist der “Luftfahrerschein für Segelflugzeugführer”, der dazu berechtigt, deutsch zugelassene

Voraussetzungen:

Benötigte Unterlagen:

Umfang der Ausbildung:

Der Gesetzgeber fordert 25 Flugstunden (bei 60 Starts) auf Segelflugzeugen, davon mindestens 15 Stunden (20 Starts) im Alleinflug. Durch unsere sehr ausführliche Ausbildung fliegt ein Schüler in der Regel ca. 50 Stunden bis zum Scheinerhalt. Außerdem wird ein Sprechfunkzeugnis in deutscher oder englischer Sprache benötigt. Erleichterungen sind möglich, wenn der Bewerber bereits im Besitz anderer Lizenzen ist.

Die Ausbildung im Flugsportclub Aschaffenburg-Großostheim umfasst neben der praktischen Schulung ca. 80 Stunden Theorieunterricht einschließlich Sprechfunk. Derzeit stehen mehr als zehn Fluglehrer und fünf Segelflugzeuge bzw. zwei Motorsegler zur Verfügung.

Abschluss der Ausbildung bilden theoretische und praktische Prüfungen durch Luftfahrtbehörden. Mit einer Zusatzausbildung von mindestens 10 Flugstunden auf Reisemotorseglern kann die Berechtigung zum Führen von Reisemotorseglern erworben werden.

Keine Baustunden

Alle unsere Flugzeuge, Gerätschaften und das Fluggelände werden gewerblich oder durch eigenes
Personal gewartet. Es gibt keine Pflicht-Arbeitsstunden für die Vereinsmitglieder, die bei Nichterfüllung „abbezahlt“ werden müssten. Dennoch wird bei besonderen Aktionen selbstverständlich auch in unserem Verein erwartet, dass alle mit anpacken!

Unseren Mitgliedern steht ein sehr lebendiger Flugplatz zur Verfügung, der täglich ab 8 Uhr geöffnet ist – eine wichtige Voraussetzung für einen zügigen Verlauf der Ausbildung. Der Erwerb weiterer Pilotenlizenzen ist in der vereinseigenen Flugschule möglich.

Eine Gaststätte und weitere Einrichtungen machen den Aufenthalt angenehm.

Kosten und detaillierte Infos zum Download:

Selbststartende Segelflugzeuge:

Von den Reisemotorseglern zu unterscheiden sind die (allgemein ebenfalls Motorsegler genannten und in Deutschland mit gleichartigem Kennzeichen D-KXXX versehenen) selbst startenden Segelflugzeuge oder Segelflugzeuge mit „Heimkehrhilfe“ – „echte“, mit Klapptriebwerken oder Klappluftschrauben ausgerüstete Segelflugzeuge. Die Berechtigung, solche selbst startenden Segelflugzeuge zu fliegen, erwirbt man durch entsprechende Einweisung durch Fluglehrer und Eintrag als „Startart“ in die Segelfluglizenz.

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